Sie zahlen mit Ihren Daten oder Ihnen wird ein teures Abo angedreht für eine Dienstleistung, die Sie umsonst bekommen können: Immer mehr Verbrauchern (m, w, d) werden auf der Suche nach einer Schufa-Selbstauskunft mit einem kostenlosen Testabo zur Kasse gebeten.
Die Schufa, ein privates Unternehmen mit Gewinnabsichten, speichert Daten von weit über 68 Millionen Verbrauchern (m, w, d) (Quelle:https://www.swrfernsehen.de/landesschau-rp/gutzuwissen/schufa-128.html). Die Schufa ist per Gesetz dazu verpflichtet, alle gespeicherten Informationen kostenlos dem Verbraucher (m, w, d) zur Verfügung zu stellen. Doch die Schufa Holding AG tut so, als wäre dies ein Service! Dies ist jedoch nicht so. Die Auskunftei ist per Gesetz dazu verpflichtet, sämtliche Informationen preiszugeben, und zwar jedes Mal, wenn ein Verbraucher danach verlangt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen die Schufa die Auskunft nicht kostenfrei zur Verfügung stellen darf.
Vor einigen Jahren versuchte die Schufa dies noch zu verhindern, da es das Geschäftsmodell der Schufa schadet. Jedoch seit Inkrafttreten der DSGVO ist die Schufa dazu verpflichtet, mehr als nur einmal im Jahr die Auskunft kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Ebenso werden ständig Klagen von Verbraucherschützern und Datenschutzanwälten gegen die Schufa geführt, aufgrund Ihrer Geschäftspraktiken. Ebenso wird regelmäßig versucht, dass die Auskunftei preisgibt, wie sich der Score einer jeden einzelnen Person zusammensetzt. Dies konnte sie bisher erfolgreich verhindern. Jedoch ist die Schufa unter Druck.
Mit der kostenlosen Selbstauskunft und dem Halbwissen darum macht die Schufa erfolgreich Geschäfte und erzielt Millionenumsätze. So machte die Schufa 2022 allein 267,3 Mio. € Umsatz, mit einem Gewinn von 50,9 Mio. €


(Quelle: https://www.northdata.de/SCHUFA+Holding+AG,+Wiesbaden/HRB+12286)
Irreführende Darstellung der Merkmale der SCHUFA-Bonitätsauskunft im Vergleich zur kostenlosen Datenkopie. Unwirksame Klausel in Bezug auf die Übernahme von im Rahmen des Auskunftsersuchen erteilten Identifikationskriterien in den SCHUFA-Datenbestand. Hier verklagte der Verbraucherschutz die Schufa aufgrund der Darstellung und dem Versuch, den Verbraucher (m, w, d) dazu zu animieren, ein kostenpflichtiges Produkt zu erwerben.
30 Tage kostenloses Abo – bietet es wirklich einen Mehrwert?




(Quelle: Google Ads)
Verbraucher (m, w, d) können ihre gespeicherten Daten bei der SCHUFA kostenlos abrufen. Die Schufa hat darin ein Geschäftsmodell entdeckt. Sie wirbt mit einer kostenlosen Auskunft und man ist ganz schnell in einem Abo. Im kleingedrucken ist zu erkennen, dass es nur 30 Tage kostenlos ist. Das Besondere daran ist, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist, bevor der Verbraucher die erste Abbuchung hat. Sollte man jedoch tatsächlich ein Schufa-Bonitätszertifikat kaufen wollen, wird man dafür auch noch einmal zur Kasse gebeten, denn man erhält lediglich einen Onlinezugriff bei der Schufa. Hier ist auch zu erwähnen, dass der Verbraucherschutz auch hier eine Klage wegen der unzureichender Gestaltung der zum Kündigungsbutton gehörenden Kündigungsstrecke, gegen Sie Schufa Holding AG führt. (Quelle: https://www.verbraucherzentrale.nrw/verbandsklagen/klage-gegen-schufa-holding-ag-94112) Ein wahrer Mehrwert ist hier für uns nicht zu erkennen. Es gibt Online-Dienstleistungsunternehmen, welche als Drittanbieter betitelt werden. Und die Schufa Holding AG schreibt in einem kürzlich veröffentlichten Artikel auf der eigenen Webseite:
"So haben Verbraucher:innen im Juni 140.000 Datenkopien abgerufen. 50.000 davon, also 36 Prozent, kamen allein über die selbst ernannten Serviceanbieter, die mit der “SCHUFA Selbstauskunft” werben. Sie verlangen für diese Dienstleistung knapp 30 Euro – und setzten mit den Verbraucher:innen allein im Juni 1,5 Millionen Euro um. „Verbraucherinnen und Verbraucher werden von diesen Drittanbietern im Internet gezielt in die Irre geführt und für die kostenfreie SCHUFA-Datenkopie zur Kasse gebeten“, sagt Ole Schröder, Vorstand der SCHUFA Holding AG."
(Quelle: https://www.schufa.de/themenportal/schufa-datenkopie-drittanbieter-prellen-verbraucher-innen/index.jsp)
Die Frage ist hier nur, wer wen bewusst in die Irre führt. Selbstverständlich ist die Schufa darüber nicht erfreut, denn jeder Kunde, der nicht über die Schufa bestellt, wird kein Abo bei der Schufa Holding AG abschließen. Dies ist der Schufa, einem wirtschaftsstarken privaten Unternehmen, selbstverständlich ein Dorn im Auge. Daher versucht sie, auch mit solchen, sagen wir mal, fragwürdigen Artikeln, diese Unternehmen in Missgunst bei Verbrauchern (m, w, d) zu bringen. Sicherlich gibt es auch fragwürdige Drittanbieter aus dem Ausland, jedoch ist dies nur ein Teil der Wahrheit.
(Quelle: meineschufa.de)
Wir haben mal nachgerechnet
Bei einem Abo von 6,95 € monatlich und einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten sind dies schnell, auch wenn ein Monat kostenlos ist, 76,45 Euro.

Wozu benötigt ein Verbraucher eigentlich ein Schufa-Bonitätszertifikat?
Wir sind der Meinung, dass niemand dieses Zertifikat benötigt. In diesem Zertifikat, also einem Blatt Papier, steht lediglich, ob positive oder negative Informationen gespeichert sind. Es ist für den Empfänger nicht ersichtlich, warum Sie einen negativen Eintrag haben. Somit wäre auch ein falscher negativer Eintrag in jedem Fall schädlich für die Verbraucher, und auch hier glänzt die Schufa Holding AG nicht. Daher hat der Verbraucherschutz auch hier einen Artikel dazu. (Quelle: https://www.vzbv.de/urteile/zum-schadensersatz-wegen-einer-schufa-eintragung#:~:text=Es%20besteht%20ein%20Anspruch%20auf,keine%20angemessene%20Karenzfrist%20gesetzt%20wurde)
Somit wäre eigentlich eine Selbstauskunft besser, da dort der genaue Schufa-Score preisgegeben wird. Denn auch bei dem kürzlich geführten Verfahren vor dem EuGH hat die Schufa begründet, der Score dürfe bei der Kreditfindung nicht entscheidend sein. Die Schufa betonte, dass die Selbstauskunft nicht geeignet sei, diese fremden Dritten vorzuzeigen, da sie mehr Informationen speichere und mehr preisgebe. Jedoch ist es jedem Verbraucher (m, w, d) selbst überlassen und auch dem Empfänger, ob ihm dies als Nachweis der notwendigen Bonität ausreiche. (Quelle: EuGH Urteil: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/eugh-schrankt-nutzung-des-schufa-scores-ein-227826.html)
Aber wofür benötige ich also solch ein Zertifikat?
Dieses Zertifikat wird regelmäßig von Vermietern angefordert, um eine Wohnung anzumieten. Auch hier wird der Verbraucher (m, w, d) in die Irre geführt, von Vermietern und gewissen Vermietungsplattformen. So schrieb der Tagesspiegel folgendes:
Streit um Schufa-Auskunftspflicht: Verbraucherzentrale klagt gegen Immoscout24. Eine Schufa-Auskunftspflicht bestehe erst kurz vor Abschluss des Mietvertrages, meint die Verbraucherzentrale. Wegen missverständlicher Darstellung klagt sie nun gegen Immoscout24.
Das bedeutet, kurz erklärt, Verbraucher (m, w, d) benötigen eigentlich nur eine Schufa-Auskunft, wenn der Vermieter wirklich an sie die Wohnung vermieten möchte und dieser alle Informationen geprüft hat. Somit ist dies nicht bereits zur Wohnungsbesichtigung mitzubringen. Sondern nur zum Vertragsschluss.
Als kurzes Beispiel: Eine bezahlbare 2-Zimmer-Wohnung in Berlin Mitte wird beworben. Hierauf bewerben sich in nur wenigen Tagen mehr als 5.000 Interessenten, und allen wird mitgeteilt, sie sollen vorab einen Fragebogen zur Besichtigung mitbringen und eine Schufa-Auskunft. Jedoch bekommt nur einer die Wohnung und damit werden die Verbraucher (m,w,d) um Millionen geprellt.
Über 517 Bewertungen auf Trustpilot und davon 91 % ausschließlich 1-Sterne-Bewertungen (Stand 31. Juli 2024).
Auch auf Bewertungsportalen wie Trustpilot ist von Abo-Fallen im Bezug auf die Schufa Holding AG zu lesen. Die Erfahrungen zur Auskunftei sind mehr als unterirdisch.




Die Schufa ist sicherlich ein wichtiges und schätzenswertes Unternehmen, jedoch ist fraglich, ob dies um jeden Preis sein muss. Auch das offentlich rechtliche hat dem ganzen Thema eine Sendung gewidmet: